§ 1 GELTUNGSBEREICH
A. Strong Shadow Media GmbH erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart oder nochmals vorgelegt wird.
B. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, sind nur dann Vertragsbestandteil und wirksam, wenn Strong Shadow Media GmbH sie in ihrer Geltung schriftlich bestätigt.
C. Von Mitarbeitern der Strong Shadow Media GmbH abgegebene mündliche Nebenabreden zum Vertrag sind nur dann gültig, wenn Strong Shadow Media GmbH sie schriftlich bestätigt.
D. Strong Shadow Media GmbH ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. Strong Shadow Media GmbH wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Auftraggeber hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, dann werden diese Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs ist Strong Shadow Media GmbH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

§ 2 VERTRAG / VERTRAGSLEISTUNG
A. Der Vertrag zwischen Strong Shadow Media GmbH und dem Auftraggeber kommt durch den Auftrag des Auftraggebers und der anschließenden Bestätigung durch Strong Shadow zustande, wobei Strong Shadow Media GmbH die Bestätigung durch eine erste Erfüllungshandlung oder Lastschriftabbuchung oder Rechnungslegung ersetzen kann.
B. Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages. C. Strong Shadow Media GmbH ist zu jeder Zeit berechtigt, von ihr angebotene kostenlose Dienste und Leistungen einzustellen, ohne dass dem Auftraggeber daraus Rechte auf Minderung, Wandelung, Schadensersatz oder Kündigung erwachsen.
D. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in allen Leistungen bereits enthalten. E. Gegenstand und Umfang der Leistung von Strong Shadow Media GmbH ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Bestellformular, dem Produktblatt; Rechte auf Weitergehende Sonderleistungen bestehen nicht.

§ 3 PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
A. Bei der Anmeldung hat der Auftraggeber seine Kenndaten (Name, Anschrift, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind Strong Shadow Media GmbH sofort zu melden. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, wird für die Anmeldung unter falschem Namen und die Angabe einer fehlerhaften Bankverbindung oder Rechnungsanschrift eine Vertragsstrafe von 2.000,00 € - die durch gerichtliche Entscheidung herabgesetzt werden kann - zu Lasten des Auftraggebers vereinbart.
B. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Auftraggeber für einen eventuellen Missbrauch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er Strong Shadow Media GmbH schriftlich oder telefonisch zur Sperrung aufgefordert hat.
C. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für sein über Strong Shadow Media GmbH veröffentlichtes und versendetes Material. Der Auftraggeber ist verpflichtet, hiervon Sicherungskopien anzufertigen. Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entsteht, haftet Strong Shadow Media GmbH nicht. Gespeicherte Inhalte des Auftraggebers sind für Strong Shadow Media GmbH fremde Inhalte im Sinne von § 5 Abs. 3 Teledienstgesetz.
D. Monatliche Entgelte werden im Lastschriftverfahren zum Beginn der Abrechnungsperiode belastet, der Auftraggeber gewährleistet die Deckung des Kontos.

§ 4 DRITTNUTZUNG
A. Dritte dürfen weder direkt noch indirekt die Dienste von Strong Shadow Media GmbH anstelle des Auftraggebers nutzen, es sei denn, dass der Dritte im Geschäftsbetrieb des Auftraggebers beschäftigt oder Angehöriger einer dauerhaften häuslichen Lebensgemeinschaft ist. Für die Nutzung durch Dritte haftet der Auftraggeber. Ein Rechtsanspruch des Auftraggebers auf Gestattung der Nutzung durch Dritte besteht nicht. B. Bei missbräuchlicher Nutzung durch Dritte ist Strong Shadow Media GmbH berechtigt, Unterlassung zu verlangen oder den Zugang des Auftraggebers zu schließen.

§ 5 AUSFALL
Bei einem Systemausfall, der weder auf vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten von Strong Shadow Media GmbH oder Strong Shadow Media GmbH und den dortigen Mitarbeitern beruht, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers auf Wandelung, Minderung, Kündigung oder Schadensersatz.

§ 6 HAFTUNGSAUSSCHLUSS
A. Für Schäden oder Verluste aufgrund der Nutzung der von Strong Shadow Media GmbH zur Verfügung gestellten Internetdienste haftet Strong Shadow Media GmbH nicht, es sei denn, dass die Haftung auf Vorsatz von Strong Shadow Media GmbH beruht. Geschäfte des Auftraggebers mit Dritten, die über Strong Shadow Media GmbH getätigt werden, liegen außerhalb der Verantwortung von Strong Shadow Media GmbH.
B. Strong Shadow Media GmbH haftet nicht für Schäden aus Datenverlusten, es sei denn, die Datenverluste sind auf Vorsatz von Strong Shadow Media GmbH zurückzuführen.
C. Für Schäden, die sich aus der fehlenden Verfügbarkeit von Internetpräsenzen oder Internetzugängen ergeben, besteht eine Haftung von Strong Shadow Media GmbH nur für den Fall von Vorsatz.
D. Alle vom Auftraggeber über den Zugang der Strong Shadow Media GmbH abgerufenen Inhalte sind fremde Inhalte im Sinne von § 5 Abs. 3 Teledienstgesetz.

§ 7 ZAHLUNG
A. Zahlungen erfolgen jeweils innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung. Es sei denn, es ist anders schriftlich vereinbart worden.
B. Bei Verzug mit Zahlung ist Strong Shadow Media GmbH bei Rückstand von mehr als drei Wochen berechtigt, juristische Schritte gegen den in Zahlungsverzug geratenen Auftraggeber zu unternehmen.
C. Einwendungen gegen die Ermittlung und Abrechnung der Vergütung sind binnen Monatsfrist schriftlich bei Strong Shadow Media GmbH zu erheben. Danach gilt die Abrechnung in allen Teilen als genehmigt und Strong Shadow Media GmbH ist zur Löschung der Daten nach Ablauf eines weiteren Monats berechtigt.
D. Aufrechnung und Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist dem Auftraggeber gegen Forderungen von Strong Shadow Media GmbH nur gestattet, wenn die Forderung des Auftraggebers von Strong Shadow Media GmbH nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 8 DATENSCHUTZKLAUSEL
Sämtlicher der Strong Shadow Media GmbH übermittelten persönlichen Daten des Auftraggebers unterliegen dem Datenschutz und werden ohne die schriftliche Genehmigung des Auftraggebers nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss.

§ 9 VERBOTENES MATERIAL
A. Ein illegal gewaltverherrlichendes, volksverhetzendes, pornographisches oder rassistisches Material oder Anleitung zu Straftaten darf über Strong Shadow Media GmbH nicht angeboten oder mitgeteilt werden. Strong Shadow Media GmbH ist berechtigt, den Zugang bzw. den Link des Auftraggebers sofort zu sperren bzw. zu entfernen.
B. Strong Shadow Media GmbH ist berechtigt, den Zugang des Auftraggebers zu sperren oder fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber über Strong Shadow Media GmbH sogenannte Spam-Mail versendet, die Gebräuche des Internet wiederholt missachtet oder versucht, sich unbefugt Zugang zu Systemen innerhalb des Strong Shadow-Netzes oder des Internets zu verschaffen.

§ 10 AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN
A. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Zuweisung eines bestimmten Benutzer- oder Domainnamens besteht nicht.
B. Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung im Voraus bezahlter Beträge.

§ 11 REFERENZEN
Der Auftraggeber erteilt der Strong Shadow Media GmbH mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden.

§ 12 GERICHTSSTAND
Bei Kaufleuten im Sinne des Handelsrechts wird Mannheim als Gerichtsstand vereinbart.

§ 13 SONSTIGES
Bei Unwirksamkeit einer Klausel des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein, vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlichen am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

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